Jugendschutz
Alkohol wird in der Schweiz meist als Genussmittel konsumiert, kann jedoch auch zum Rausch- oder Suchtmittel werden. Kinder und Jugendliche, die sich noch im Wachstum befinden, reagieren besonders sensibel auf regelmässigen und übermässigen Konsum von Suchtmitteln. Studien weisen zudem darauf hin, dass ein problematischer Konsum im Jugendalter das Risiko einer späteren Abhängigkeit deutlich erhöht. Jugendliche sind neugierig, risikobereiter und unerfahrener als Erwachsene. Um eine möglichst gesunde Entwicklung zu unterstützen, gilt das Jugendschutzgesetz. Es verbietet den Verkauf und die Abgabe von Alkohol an unter 16-Jährige sowie den Verkauf und die Abgabe von Spirituosen, Aperitifs, Alcopops und Tabak- und Nikotinprodukte an unter 18-Jährige.
Angebote der Fachstelle Suchtprävention
Wir bieten Unterstützung und Beratung für:
- Gemeinden bei aktivem Jugendschutz vor Ort
- Gastronomiebetriebe, Detailhandel und Veranstalter bei der Einhaltung der gesetzlichen Jugendschutzbestimmungen
Gemeinsam mit Ihnen setzen wir uns für ein bewusstes Konsumverhalten der heranwachsenden Generation ein.
Neue Nikotin-Produkte bei Jugendlichen auf dem Vormarsch
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Informationen zum Thema Vapes für Jugendliche und Eltern
Online-Workshop: «Jugendschutz – leicht gemacht!»
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