Gemeinden beim Jugendschutz unterstützen

Die Gemeinden und Städte tragen einen grossen Teil der negativen Auswirkungen durch übermässigen Alkohol- und Tabakkonsum bei Jugendlichen. Wichtige Rahmenbedingungen, die den Jugendschutz stärken, können von den Gemeinden direkt gesteuert werden. Anlässlich der Regionalveranstaltung «Jugendschutz in der Gemeinde» wurden verschiedene Angebote und Hilfsmittel im Bereich Jugendschutz von ZEPRA auf Gemeindeebene vorgestellt und gemeinsam mit den Teilnehmenden diskutiert.

Viele Gemeinden im Kanton St. Gallen sind erfreulicherweise bereits sehr aktiv und setzen verschiedene Jugendschutzmassnahmen erfolgreich um. Grossen Anklang finden die sogenannten Monitoring-Testkäufe im Bereich Alkohol und Tabakwaren. Sie sind ein kostengünstiges und wirksames Instrument, um die realen Zustände in Erfahrung zu bringen: Mithilfe der Ergebnisse aus den Testkäufen gewinnen die Gemeinden einen Überblick über den Stand der Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen vor Ort und können entsprechend reagieren, die involvierten AkteurInnen sensibilisieren und so die Einhaltung der gesetzlichen Einschränkungen langfristig verbessern.

Bisherige Ergebnisse zeigen, dass beim Personal trotz klarer gesetzlicher Vorgaben immer wieder Unsicherheiten in Bezug auf die Umsetzung der Jugendschutzbestimmungen bestehen. Dazu wurden an den Veranstaltungen verschiedene Angebote der Fachstelle Jugendschutz vorgestellt. Diese helfen den Gemeinden dabei, ihre Betriebe über die Umsetzung der gesetzlichen Grundlagen zu informieren und sie bei der Durchsetzung zu unterstützen – sei dies mit Informationsmaterialien oder Personalschulungen. Wirksam ist vor allem auch die Ergänzung der Bewilligungsdokumente in den Gemeinden mit Auflagen zum Thema Jugendschutz. Die Fachstelle Jugendschutz hat dazu neutrale Vorlagen für Klein- und Grossveranstaltungen ausgearbeitet, die in die bestehenden Bewilligungsdokumente der Gemeinden integriert werden können. Bei Interesse finden sie hier weitere Informationen zu den (kostenlosen) Formularen sowie Angaben zur Bestellung.

Als schwierig und mühsam nannten verschiedene Teilnehmende der Veranstaltungen die momentan unklare Rechtsgrundlage, die Testkäufe in Begleitung der Polizei verunmöglicht und somit auch die Sanktionsmöglichkeiten für die Gemeinden stark einschränkt. Da eine entsprechende Rechtsgrundlage fehlt, können Testkaufergebnisse keine Beweismittel im Rahmen von Strafverfahren darstellen und deshalb keine Bussen zur Folge haben. Somit bleibt nur der Weg über das Verwaltungsrecht.

Die Schaffung der erforderlichen Rechtsgrundlage war in der Revision der nationalen Alkoholgesetzgebung vorgesehen. Allerdings wurde die Revision im vergangenen Dezember, aufgrund unüberwinderbarer Differenzen im Parlament, abgeschrieben. Informationen zum aktuellen Stand der Revision finden Sie hier. Das Gesundheitsdepartement St.Gallen prüft nun verschiedene Möglichkeiten, um auf kantonaler Ebene aktiv zu werden.

Unterlagen zu den Regionalveranstaltungen

 

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