Ungenügender Jugendschutz beim Alkoholkauf im Internet

Steigender Alkohol- und Tabakkonsum bei Jugendlichen

Eine aktuelle Befragung bei Oberstufenschülerinnen und -schülern durch das Blaue Kreuz Bern-Solothurn-Freiburg hat ergeben, dass der Alkohol- und Tabakkonsum bei Jugendlichen im Jahr 2020 gestiegen ist. Markus Wildermuth vom Blauen Kreuz vermutet einen Zusammenhang mit der Corona-Pandemie: «Wir gehen davon aus, dass die Covid-19-Krise nicht spurlos an den Kindern und Jugendlichen vorbeigeht. Gerade wenn die familiäre Situation, etwa aufgrund von Arbeitslosigkeit oder unsicheren Perspektiven instabiler wird, kann dies auch Auswirkungen auf den Substanzkonsum haben.»

Ungenügender Jugendschutz im zunehmenden Onlinehandel

Die Einschränkungen für Restaurants, Bars und Clubs wegen Corona lassen zudem den Verkauf von Alkohol und Tabak übers Internet und über Lieferdienste ansteigen. Mit der Verschiebung der Bezugsmöglichkeiten und -gewohnheiten stellen sich neue Herausforderungen für den Jugendschutz. Während der Verkauf von Alkohol und Tabak über die Theke an klare Bedingungen wie die Schulung des Personals, das Anbringen von Jugendschutzhinweisen oder die Kontrolle des Schutzalters gebunden ist, sind beim Onlinehandel kaum Bedingungen für die Alterskontrolle vorhanden. Die aktuell geforderten Hürden im Internet beschränken sich auf entsprechende Hinweise in den AGB's der Anbieter. Eine einfache Altersverifizierung per Knopfdruck kann von Minderjährigen ebenfalls ohne Weiteres umgangen werden. Die Verantwortung für den missbräuchliche Verkauf liegt damit nicht in erster Linie bei den Anbietern, sondern wird auf die minderjährige Kundschaft und deren Erziehungsberechtigten «abgeschoben». Hier besteht dringender Handlungsbedarf.

Verschiedene Massnahmen werden geprüft

Der Blick über die Landesgrenzen hinaus zeigt, dass es durchaus technische Möglichkeiten gibt (z.B. Postident-Verfahren oder Altersprüfung über Versanddienstleister), um die Altersprüfung im Internet oder bei Hauslieferungen einigermassen effektiv zu vollziehen. Neben der Eidgenössischen Zollverwaltung prüft nun auch das Amt für Gesundheitsvorsorge des Kantons St.Gallen, ob den Gemeinden die Durchführung von Testkäufen im Onlinehandel und bei Lieferdiensten angeboten werden kann.

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