Vereinbarung Jugendschutz für Veranstaltungen

Die Gemeinden und Städte tragen einen grossen Teil der negativen Auswirkungen durch übermässigen Alkohol- und Tabakkonsum bei Jugendlichen. Wir empfehlen den Gemeinden deshalb, ihre Bewilligungsdokumente von Veranstaltungen mit Auflagen zum Thema Jugendschutz zu ergänzen. Die Fachstelle Jugendschutz hat dazu neutrale Vorlagen für Klein- und Grossveranstaltungen ausgearbeitet, die in die bestehenden Bewilligungsdokumente der Gemeinden integriert werden können. Die Gemeinde hat gegenüber dem Festveranstalter damit eine verbindliche Handhabe für den Umgang mit Alkohol und Tabakwaren.

Die neutralen Formulare können in die bestehenden Bewilligungsdokumente der Gemeinden integriert und dem Veranstalter abgegeben werden. Sie können direkt am Computer (sofern eine aktuelle Version des Adobe-Reader installiert ist) oder ausgedruckt auf Papier ausgefüllt und unterschrieben werden.

Die Vereinbarungen enthalten Jugendschutz-Massnahmen, die der Veranstalter zwingend umsetzen muss (da diese gesetzlich vorgeschrieben sind) sowie eine Auswahl an weiteren Massnahmen, die der Veranstalter zusätzlich umsetzen kann (auf freiwilliger Basis). Ebenfalls bietet das Formular einen Überblick über die wichtigsten gesetzlichen nationalen und kantonalen Bestimmungen im Bereich Jugendschutz.

Vorlage für Ihre Gemeinde bestellen

Sind Sie interessiert daran, die Jugendschutz-Vereinbarungen für Gross- und Kleinveranstaltungen in Ihrer Gemeinde zu verwenden? Gerne stellen wir interessierten Gemeinden folgende Vorlagen zur Verfügung:

Bei gesetzlichen Änderungen werden die Formulare angepasst und aktualisiert. Es bietet sich daher an, nicht lokale Versionen der Dokumente zu erstellen, sondern immer diese Vorlagen zu verwenden.

Bei Fragen oder Unklarheiten steht Ihnen die Fachstelle Jugendschutz gerne zur Verfügung: Tel: 058 229 27 42 / E-Mail: manuel.fischer@sg.ch

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