Seit 30 Jahren verbietet das Gleichstellungsgesetz Diskriminierung aufgrund des Geschlechts in der Arbeitswelt. Dennoch kommt es im Berufsalltag weiterhin zu – oft unbewussten – Benachteiligungen. Wie lässt sich Gleichstellung im eigenen Betrieb konkret umsetzen? Wo gilt es hinzuschauen, um Stolpersteine frühzeitig zu erkennen und Diskriminierung zu vermeiden?
HR-Fachpersonen spielen hier eine Schlüsselrolle: Mit gleichstellungssensiblen HR-Prozessen können sie Ungleichbehandlungen entgegenwirken, Chancengleichheit fördern und gleichzeitig die Attraktivität als Arbeitgeberin bzw. Arbeitgeber steigern.
Anlässlich des 30-Jahre-Jubiläums des Gleichstellungsgesetzes lädt die kantonale Gleichstellungsförderung zur Tagung «Gleichstellung im HR wirksam fördern» ein:
- Donnerstag, 19. November 2026, 9-16 Uhr
- Stadtsaal im Restaurant Lagerhaus, Davidstrasse 42, 9000 St.Gallen
Die Tagung bietet:
- fundierte Einblicke in das Gleichstellungsgesetz
- praxisnahe Inputs und Best Practices entlang zentraler HR-Prozesse
- Orientierung und Handlungssicherheit im Umgang mit sexueller Belästigung
Es referieren:
- Regula Schmid, Rechtsanwältin und Präsidentin der Schlichtungsstelle für Klagen nach dem Gleichstellungsgesetz des Kantons St.Gallen,
- Gudrun Sander, Direktorin des Competence Center for Diversity, Disability and Inclusion (CCDI) der Universität St.Gallen, und
- Aner Voloder, Jurist und Fachperson Gleichstellung.
Das detaillierte Programm ist online verfügbar.