

Das Bundesgesetz über Geldspiele (BGS) erlaubt unter anderem bewilligte Pokerturniere von Anbietenden ausserhalb von Casinos. Für die Prävention von exzessivem Geldspiel wird vorgeschrieben, entsprechende Informationen aufzulegen. Der vom interkantonalen Geldspielsuchtpräventionsprogramm «Spielen ohne Sucht» entwickelte Informationsflyer kann hier kostenlos bestellt werden: